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Starten Sie ins Thema „Datenschutzberatung“ mit Marc, unserem virtuellem Assistenten!
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Datenschutz betrachten viele äußerst zwiegespalten. Die Vorschriften sind komplex und zahlreich. Viele Unternehmen scheuen dieses Thema. Aus gutem Grund? Die DSGVO ist ein Gesetz und die Einhaltung dessen ist vorgeschrieben. Meist zieht der Beginn eines Datenschutzprojektes einen Rattenschwanz an Maßnahmen nach sich. Gerade das kann aber auch eine Chance sein, wenn man das Projekt richtig angeht.
Datenschutz kann Ihr Unternehmen effizienter und ertragreicher machen. Gerade die Umsetzung der technisch organisatorischen Maßnahmen kann auch wertsteigernd sein. Deshalb ist es wichtig dieses Thema effizient und wertschöpfend anzugehen.
Stats & Facts
… der KMU in Europa haben externe Datenschutzexperten konsultiert.
… der Unternehmen innerhalb der EU sind nicht vollständig DSGVO-konform.
… der Unternehmen berichten, dass ihre internen Teams nicht ausreichend über Datenschutzgesetze informiert sind.
Stats & Facts
… der KMU in Europa haben externe Datenschutzexperten konsultiert.
… der Unternehmen innerhalb der EU sind nicht vollständig DSGVO-konform.
… der Unternehmen berichten, dass ihre internen Teams nicht ausreichend über Datenschutzgesetze informiert sind.
Häufig gestellte Fragen
Sie warten erst einmal ab?
Das ist eine Einstellung, die Sie teuer zu stehen kommen kann. Hier führen wir gerne an, dass diese Einstellung zu Haftungsrisiken und Bußgeldern führen kann. Auch können Imageschäden die Folge sein. Stellen Sie sich einfach vor Ihre Unternehmen gerät durch ein Datenleck in die Presse. Dies kann fatale Folgen für die Existenz Ihre Unternehmens haben.
Sie planen Ihre eigenen Mitarbeiter damit zu beauftragen? Dann sollten Sie sich vorher sehr genau über die möglichen Zielkonflikte Gedanken machen und ob diese überwindbar sind.
Wenn Sie als Entscheider dem Thema nicht die nötige Aufmerksamkeit schenken, wird der Datenschutz in Ihrem Unternehmen nie den richtigen Stellenwert einnehmen können.
Sie planen Ihre Mitarbeiter auf Schulungen zu schicken?
Das ist tendenziell eine gute Idee, allerdings nur unter einer Voraussetzung. Ihre Mitarbeiter müssen ein Verständnis von Datenschutz und der daraus resultierenden Einhaltung desselben haben.
Es ist aber nicht empfehlenswert, dass Ihre Mitarbeiter den Datenschutz komplett selbständig in Ihrem Unternehmen umsetzen. Ganz wesentlich ist hier die notwendige Objektivität und auch ein hohes Maß an Erfahrung. Beides bieten unsere Experten.
Sie finden schon einen Berater?
Es gibt schwerwiegende Unterschiede in der Beratung. Dabei gibt es Angebote, die auf den ersten Blick günstig wirken und eine schnelle Umsetzung versprechen, aber zu welchem Preis.
Werden dabei Ihre Risiken wirklich minimiert? Wir konzentrieren uns darauf Risiken und Problem zu identifizieren und die richtigen technischen und organisatorischen Maßnahmen aufzunehmen, umzusetzen und abzuschließen. Jeder kann sich zum Datenschutzbeauftragten qualifizieren.
Nachdem aber viele Themen stark mit der IT verknüpft sind, sollten der Berater auch umfassende Kenntnisse in diesem Bereich vorweisen können. Hier besitzen wir ein Know How, das wir über Jahrzehnte aufgebaut haben. Dadurch ist es uns möglich Sie umfassend zu betreuen.
Welche Strafen drohen, wenn man die DSGVO nicht beachtet?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht empfindliche Strafen für Verstöße gegen ihre Bestimmungen vor. Die Höhe der Strafen hängt von der Art, dem Ausmaß und der Dauer des Verstoßes ab. Zu den möglichen Strafen gehören:
- Bußgelder:
Die DSGVO ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen gegen Unternehmen und Organisationen zu verhängen, die gegen ihre Bestimmungen verstoßen. Die Bußgelder können je nach Art des Verstoßes bis zu 20 Millionen Euro oder, bei Unternehmen, bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. - Verwarnungen und Anweisungen:
Die Aufsichtsbehörden können Verwarnungen oder Anweisungen aussprechen, um Unternehmen und Organisationen dazu zu bringen, die DSGVO-Bestimmungen zu beachten und Verstöße zu beheben. Diese Maßnahmen können mit weiteren rechtlichen Konsequenzen verbunden sein, wenn die Verstöße nicht behoben werden. - Untersuchungen und Audits:
Die Aufsichtsbehörden können Untersuchungen und Audits durchführen, um Verstöße gegen die DSGVO aufzudecken und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überprüfen. Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, bei diesen Untersuchungen mit den Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen. - Zivilrechtliche Klagen:
Personen, deren Datenschutzrechte verletzt wurden, können zivilrechtliche Klagen gegen Unternehmen und Organisationen einreichen, die gegen die DSGVO verstoßen haben. Dies kann zu Schadensersatzforderungen und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Die DSGVO sieht also eine breite Palette von Sanktionen vor, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Organisationen die Datenschutzbestimmungen einhalten und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.
Die Höhe der Strafen wird in der Regel im Einzelfall von den Aufsichtsbehörden festgelegt und kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter die Schwere des Verstoßes, die Art der verarbeiteten Daten und die Größe des Unternehmens.